Schlagwort: StVO
-
Überholverbote – Gemeinderat begrüßt schnelle Umsetzung
Seit dem 23. März tauchen in Stuttgart immer mehr der Überholverbote für einspurige Fahrzeuge auf, die die Novelle der Straßenverkehrsordnung vorsieht. Diese Verbote machen es für Autofahrende unmissverständlich klar, dass sie Radfahrende an besonders gefährlichen Stellen nicht überholen dürfen. Autofahrer müssen beim Überholen immer mindestens anderthalb Meter Abstand zu Fahrradfahrern halten, besser sind zwei Meter.…