Radiobeitrag über die Wegeheld-App

Im Verlauf der Zeit haben wir uns beim Zweirat schon öfters mit der Wegeheld-App beschäftigt. Damit kann man sehr einfach störende Falschparker*innen melden, dazu braucht es nur wenigen Klicks auf dem Smartphone. Die App selbst vermerkt diese dann auf ihrer eigenen Karte, wodurch die Falschparker-Schwerpunkte gut visualisiert sind. Darüber hinaus hat man die Möglichkeit, eine standardisierte Nachricht an das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt zu schicken.

Das ganze Thema Falschparken und wie verschiedene Städte damit umgehen, wurde nun in einer „Hintergrund“-Sendung beim DLF aufgegriffen und am 21. August um 18:40 ausgestrahlt. Es gibt eine schriftliche Aufzeichnung davon auf der DLF-Seite, zusätzlich ist der Beitrag dort auch direkt beim Startbild zum Nachhören verlinkt.

Während in Stuttgart das Ordnungsamt diese Meldungen lieber nicht haben will und zusätzliche Hürden vor die Bearbeitung einbaut, hört man von anderen Städten, dass sie recht froh um diese Unterstützung sind. In dem Beitrag wird das fast genau gleichgroße Düsseldorf als Positivbeispiel genannt, Stuttgart hingegen meint, dass es alleine die hoheitliche Aufgabe hat, sich um Falschparker*innen zu kümmern und dabei keine Hilfe benötigt; 800.000 Strafzettel im Jahr 2017 (die Zahl steigt jährlich) oder der Hashtag #stuttgartparktfair auf Twitter sprechen jedoch eine ganz andere Sprache.
Die Bürgermeisterin von Tübingen kommt auch zu Wort, jedoch nennt sie das so typische, sowohl Falschparker-schützende als auch falsche Argument, dass ein Auto erst drei Minuten stehen muss, bevor es ordnungswidrig parkt. Die Straßenverkehrsordnung nennt im §12 Parken allerdings eindeutig, dass „Wer sein Fahrzeug verlässt […] der parkt.“ Das ist auch sinnvoll, denn wenn man so einem behindernden Auto ausweichen muss, dauert es nicht drei Minuten, bis an einer solchen Stelle evtl. etwas passieren könnte – es kann nur eine Sekunde sein, die über einen Unfall entscheidet. Im schlimmsten Fall über Leben und Tod eines*r Radfahrer*in, z.B. weil die anrollende Person durch das falschparkende Auto nicht gesehen werden konnte. Ein solch falschparkendes Auto auf dem Gehweg kann für Rollstuhlfahrer*innen zur Sackgasse werden und auch Fußgänger*innen, evtl. mit Kinderwagen, werden dadurch behindert.

Ob parkende Autos einen abgelaufenen Parkschein haben oder durch ungeschicktes Parken gleich zwei Parkplätze auf einmal belegen, hat von uns noch niemand moniert. Wir werden uns aber weiterhin dafür einsetzen, dass die Regelungen der StVO dort eingehalten werden, wo es eine Behinderung und/oder eine Gefahr für die schwächeren Verkehrsteilnehmer ist: wo auf Radwegen und Radstreifen geparkt wird, wo in Kreuzungsbereichen die Sichtachsen zugestellt werden, dass wir als Radfahrende kaum noch gesehen werden können und wo Fußgänger*innen nur noch mit Problemen von der einen auf die andere Straßenseite gelangen können, wo Autos (auch) tagelang auf Gehwegen und in Brandschutzzonen stehen, usw. Und wir hoffen dabei, dass sowohl die Polizei Stuttgart als auch das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart bald unsere Ansicht teilt und dann auch mal endlich aktiver wird, anstatt immer nur jedes zweite Jahr eine weitere, nutzlose Kampagne zu starten.